Allgemeine Geschäftsbedingungen der Connect Sense GmbH
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Connect Sense GmbH, (im folgenden Auftragnehmer genannt), erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Werke ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des
Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie
ausdrücklich vom Auftragnehmer anerkannt sind.
Die folgenden AGB’s gelten ausschließlich für alle Bestellungen und
Aufträge in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
Mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von dem
Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten schriftlich
bestätigt werden.
Angebote und Auftragserteilung
Die Angebote des Auftragnehmers besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen
nach Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf der Basis
des erteilten Auftrags.
Alle Angebote, die nicht ausdrücklich verbindlich sind, sind stets
freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer die
Auftragsvergabe bestätigt hat.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung sowie den AGB’s.
Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die
Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und bis zur
Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden
Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster etc. enthalten
lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet
sind. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und
Verwendbarkeit für darauf aufbauende Leistungen übernommen.
Werden Dritte (z.B. Handwerker, Baufirmen etc.) zur Gestaltung der
Räume beauftragt, so dürfen Maße, Mengen und Angaben und zusätzliche
Informationen nicht ungeprüft und keinesfalls als verbindliche
Informationen übergeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur
eigenen Ermittlung der Maße, Mengen und Angaben bevor Kauf oder
Anfertigung spezieller Einbauten veranlasst werden.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Auftragnehmer, um Gegenstand des vorliegenden
Vertragsverhältnisses zu werden.
Bestandspläne, Maße sowie Angaben zur Beschaffenheit der zu
gestaltenden Flächen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen.
Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers
oder durch den Beginn der Erbringung der angebotenen bzw. vom
Auftraggeber beauftragten Dienstleistung zustande.
Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Preise
bzw. das individuell gefertigte Angebot.
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Planungen fällig, sie ist ohne Abzug
zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für
Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die
Vergütung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig.
Bei Annahme von Einzelangeboten verpflichtet sich der Auftraggeber zu
der Zahlung nach monatlich gestellten Rechnungen. Bei
Pauschalangeboten werden die Rechnungen nach Vollbringung gestellt.
Dies gilt, soweit nichts anderes im Angebot schriftlich vereinbart wurde.
Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum
des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des
Auftragnehmers nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden und unstreitig sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt,
wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruhen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die im gegenüber dem
Auftragnehmer zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu
lassen.
Briefing/Gestaltungsfreiheit/Zusatzleistungen
Basis der Tätigkeit des Auftragnehmers bildet das Briefing durch den
Auftraggeber.
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer
Gestaltungsfreiheit.
Geschuldet wird vom Auftragnehmer jeweils ein Entwurf sowie dessen
einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige
Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen
oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um
Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.
Fremdleistungen/Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erbringung seiner Leistungen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie
Mitarbeitende einzusetzen.
Liefertermine/Verzug/Teilleistungen
Liefertermine oder Fristen müssen ausschließlich schriftlich fixiert werden.
Sofern der Auftragnehmer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten ist, hatder Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist, die mitEingang der schriftlichen Inverzugsetzung beim Auftragnehmer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.
Jegliche Beanstandung ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde berechtigt, Nachbesserungen zu verlangen.
Datenschutzklausel
Der Auftraggeber wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten – soweit gesetzlich zulässig – erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz interlegt ist und die auch beim Datenschutzbeauftragten der Connect-Sense angefordert werden kann, zu entnehmen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten, ist Geschäftssitz der Connect-Sense, sowohl für Klagen, die von uns als auchfür Klagen, die gegen uns erhoben werden.
Die Beziehungen zwischen Connect-Sense und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.