ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Die Gemeindeprüfanstalt des Landes NRW führt u.a. überörtliche Prüfungen bei Gemeinden und Kreisen durch und berät diese.
Dies erfordert eine hohe Flexibilität und Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechende Anforderungen an die Ausstattung der Empfangs- und Begegnungsräume stellte, die wir entsprechend entworfen und umgesetzt haben.
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